Autor: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
Der I. Zivilsenat des BGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob auch dann ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht, wenn der Angreifer bereits vor der Abmahnung eine einstweilige Verfügung beantragt (sog. Schubladenverfügung) und erwirkt erst hiernach den Betroffenen abmahnt, um zu sehen, ob der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Nein! - so nun das Urteil der Richter. ...
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Ein Hersteller eines Produkts kann mit einer Klage vor den Wettbewerbsgerichten nicht erreichen, dass aus der Patentschrift eines für einen Konkurrenten erteilten Patents Angaben über angebliche Nachteile dieses Produkts gestrichen werden. Dies hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden. ...
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Der Ministerrat in Brüssel hat am 04.12.2009 Kernelemente für Reformen des europäischen Patentsystems angenommen. Die gebilligte Verordnung über das Gemeinschaftspatent soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Zudem soll ein einheitliches europäisches Patentgericht geschaffen werden. ...
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Am 07.09.2006 meldete die JOOP! GmbH beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das die Gemeinschaftsmarke verwaltet, zwei Gemeinschaftsmarken in der Gestalt eines Ausrufezeichens an. ...
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.

Im Wettbewerbsrecht ist für Klagen aufgrund des UWG auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Bei Rechtsverletzungen, die im Internet stattfinden, stellt sich dabei die Frage, ob damit ein Anspruchsgläubiger vom sog. fliegenden Gerichtsstand profitieren kann, weil Begehungsort nicht nur der Ort des Erscheinens ist, sondern grundsätzlich jeder Ort der Verbreitung. Das OLG Rostock hatte sich zu dieser Frage zu äußern und sich der überwiegenden Rechtsprechung angeschlossen. ...