Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit stellt nicht automatisch einen Kündigungsgrund dar. So hat das LAG Mainz geurteilt und deshalb die von einem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt. ...
Ein Betriebsrat kann zur Ausübung seiner Aufgaben vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör verlangen, wenn der Arbeitgeber selbst gegenüber dem Betriebsrat EDV nutzt. ...
Ein Systemadministrator hat grundsätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen; er ist aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Das LAG München hat eine außerordentliche fristlose Kündigung eines angestellten Systemadministrators bestätigt, der widerrechtlich "geschnüffelt" hatte. ...
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Das BAG hat dem Betriebsrat daher auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen eigenen Internetzugang zugesprochen ...

In einem Rechtsstreit mit der Gewerkschaft ver.di tauchte die Frage auf, ob sich eine tarifzuständige Gewerkschaft an Arbeitnehmer über deren betriebliche eMail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden darf, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der eMail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied letztlich zugunsten der Gewerkschaft. ...