Ein Systemadministrator hat grundsätzlich die Aufgabe, die vorhandenen Programme bei seinem Arbeitgeber zu warten und zu pflegen; er ist aber nicht befugt, die persönlichen eMails der Geschäftsführung zu lesen, schon gar nicht den Ordner „gesendete Objekte“ planmäßig zu durchforsten. Das LAG München hat eine außerordentliche fristlose Kündigung eines angestellten Systemadministrators bestätigt, der widerrechtlich "geschnüffelt" hatte. ...
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Das BAG hat dem Betriebsrat daher auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen eigenen Internetzugang zugesprochen ...

In einem Rechtsstreit mit der Gewerkschaft ver.di tauchte die Frage auf, ob sich eine tarifzuständige Gewerkschaft an Arbeitnehmer über deren betriebliche eMail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden darf, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der eMail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied letztlich zugunsten der Gewerkschaft. ...

Riskiert man durch privates Surfen während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz? Nach Auffassung des BAG kann das durchaus der Fall sein. Der Arbeitgeber muss dabei die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten haben. Allein die intensive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers dar, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, außerhalb der Pausenzeiten seiner Arbeitsleistung nachzugehen und begeht einen Arbeitsvertragsbruch, wenn er private Dinge erledigt. ...