12.05.2009
Autor: RA Dr. Jussi R. Mameghani
 
Online-Kunden aufgepasst! Nach einem aktuellen Urteil des AG München liegt die Beweispflicht bei Abbuchungen mit einer Kreditkarte bei dem Kreditinstitut. Kann die Bank nicht beweisen, dass ein Kunde leichtfertig mit seinen Daten umgegangen ist oder wirklich mit der Karte eingekauft hat, muss sie abgebuchtes Geld ersetzen, wenn der Kunde den Einkauf bestreitet.
Kategorie:    ePayment (14)
22.02.2009
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
 
Nach dem bei eBay und PayPal geltenden Grundsatz zur Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung gilt, dass es verboten ist, zusätzlich zum Kaufpreis des Artikels und den Versandkosten weitere Gebühren und Provisionen vom Käufer einzufordern. Dies gilt insbesondere für eBay- als auch für PayPal-Gebühren. Neu geregelt wurde nun, dass bei einer Zahlung mit PayPal auch keine weiteren Bedingungen gestellt werden dürfen. ...
Kategorien:    eBay, amazon & Co. (178)    ePayment (14)
19.02.2009
Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
 
Man erlebt das immer häufiger als Kunde: Anbieter weigern sich, eine Rechnung per Post oder als eMail zu übermitteln. Die Kunden werden stattdessen darauf verwiesen, selbst tätig zu werden, indem sie im Internet die Rechnungen einsehen oder auch im PDF herunterladen und selbst ausdrucken. Auf Wunsch wird man ggfs. noch per eMail oder SMS darüber informiert, dass eine neue Rechnung vorliegt. Ob dies zulässig ist, hatte das OLG Brandenburg zu entscheiden. ...
Kategorien:    Telekommunikationsrecht (16)    ePayment (14)
06.02.2009
Autor: RA Dr. Jussi R. Mameghani
 
Jüngst berichteten wir über ein Bankversehen bei einer Zuviel-Überweisung. Nun musste sich ein Kreditinstitut vor dem OLG Karlsruhe sagen lassen, dass es für den entstandenen Schaden haftet, wenn es der Bitte eines Bankkunden um Prüfung eines Schecks nur unzureichend nachkommt. Anlass für den Haftungsfall war der Verkauf eines Fahrzeugs über das Internet. Der vermeintliche Geschäftskunde existierte unter dem angegeben Namen nicht und auch Bankverbindung und Bankangestellte waren nur vorgeschoben.
Kategorie:    ePayment (14)
16.01.2009
Autor: RA Dr. Jussi R. Mameghani
 
"Lieber selber überweisen", dann passiert so was nicht" mögen sich die Käufer nach einem Urteil des BGH sagen. Denn eine Bank kann von einem gutgläubigen Zahlungsempfänger eine irrtümliche Zuviel-Überweisung nicht direkt herausverlangen und darf auf den anweisenden Käufer zurückkommen. Dieser hatte der Bank mitgeteilt, nur einen Teilbetrag zu überweisen, was die Bank jedoch übersah.
Kategorie:    ePayment (14)
 
 
Seite 2 von 3
 Weiter >>