Der schier grenzenlose Jubel unter Deutschlands Schülern dürfte langsam aber sicher abklingen. Zwar hatten unlängst das OLG Köln und das LG Köln zugunsten der Betreiber der Website von spickmich.de entschieden, dass Lehrer über die Plattform in zulässigem Rahmen benotet werden dürften. Nun entschied das VG Düsseldorf gegen einen Schüler, der den Bogen offenbar überspannte (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2008 - 18 K 2667/07).
Die Verwaltungsrichter an der 18. Kammer des VG Düsseldorf hatten den Fall eines 13-jährigen Schülers aus Velbert zu verhandeln, der - so die Richter - „außergewöhnlich entwürdigende Äußerungen“ über seine Lehrerin im Internet über eine eigene Seite verbreitet hatte. Die Richter sprachen von einem „Pamphlet übelster Art und Sorte“, welches zur Abmahnung des Schülers und einem drohenden Schulverweis bei weiterer Verfehlung führte.
Der Schüler und dessen Eltern waren im Wege der Anfechtungsklage gegen die Androhung seiner Entlassung von der Schule vorgegangen. Die Klage wurde abgewiesen. Nicht nur sei die schulordnungsrechtliche Maßnahme rechtens - diese sei, so die Richter, wegen der im Internet verbreiteten extrem herabwürdigenden und beleidigenden Inhalte, fast noch zu milde gewesen. Die betroffene Lehrerin sei in geradezu unerträglicher Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden.