David gegen Goliath
Wenn schon kopieren, dann aber richtig; das jedenfalls wird sich Tchibo möglicherweise bald selbst vorhalten müssen. Tchibo und der Mittelständler Cloer - ein alteingesessenes Familienunternehmen aus dem Sauerland - streiten derzeit vor der Wettbewerbskammer des Kölner LG, ob Tchibo sich zwei Waffeleisen beim Konkurrenten abgeguckt hat. Das Urteil in der Sache ist für den 18.03.2008  angekündigt.

Bereits im Jahre 2007 hatte Cloer das Handelsunternehmen Tchibo, das neben Kaffee auch für wechselnde Produkte zu kleinen Preisen bekannt ist, verklagt. Cloer wirft Tchibo vor, zwei von ihnen hergestellte Waffeleisen unerlaubt kopiert zu haben. Peinlich, wenn sich dies als wahr herausstellen sollte, da dann dem Großunternehmen nicht nur ein Plagiatsvorwurf zu machen wäre. Dem Handelsriesen wäre außerdem eine dumme Panne unterlaufen, da nicht nur die Geräte kopiert, sondern ein Herstellungsfehler gleich mitübernommen worden wäre. Bei der Freigabe der Werkzeugzeichnung sei ein fehlerhafter Wert von zwei Millimetern übersehen worden, so das klagende Unternehmen Cloer, der – da nicht nachteilig für die Funktion des Gerätes – nicht behoben worden war.

Ein Vergleich der Parteien konnte bisher nicht erreicht werden. Da die Verjährungsfristen im deutschen Wettbewerbsrecht nur sechs Monate betragen - darauf wiesen die Richter im Verhandlungstermin noch einmal ausdrücklich hin - sei auch mit erheblich niedrigeren Schadenersatzansprüchen als zunächst von Cloer wohl erhofft, auszugehen. Immerhin sagte der Vorsitzende Richter des LG Köln im Rahmen der Verhandlung am Dienstag, er sehe es als erwiesen an, dass Tchibo die Waffeleisen nachgeahmt hätte.

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Kategorie:    Wettbewerbsrecht (177)
RAin Nina von Werder

Die Autorin ist Mitarbeiterin in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte. Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind vor allem auch das Medienrecht - so insbesondere das Presserecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht - sowie das Urheberrecht.

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1 Kommentar bisher
24.03.2008
RAin Nina von Werder sagt dazu:

Im Verfahren vor dem LG Köln konnte sich der Sauerländer Waffeleisen-Hersteller Cloer nun jedenfalls teilweise durchsetzen. Das LG verbot am Dienstag, den 18. März 2008 den Verkauf eines der zwei angegriffenen Waffeleisens, welches nach Ansicht der Richter der 31. Zivilkammer des LG eine unzulässige Nachahmung eines Cloer-Waffeleisens ist. Tatsächlich konnte im Rahmen eines Gutachtens nun nachgewiesen werden, dass Tchibo im Zuge der Fabrikation einen Herstellungsfehler von Cloer gleich mit übernommen hatte. Der Handelsriese ist nun zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Firma Cloer durch den Verkauf des Waffeleisens entstanden ist. Ein weiteres von Cloer beanstandetes Waffeleisen hielten die Richter jedoch nicht für so ähnlich, als dass sie den Vertrieb desselben verboten hätten. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich, so dass ggf. eine Fortsetzung folgt...
 
 
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