Wann ist die Ausstrahlung im Fernsehen eine echte "TV-PREMIERE"? Mit dieser Frage hatten sich die Richter am OLG Köln zu befassen nachdem die Antragsgegnerin in den von ihr verlegten Fernsehzeitschriften Spielfilme mit dem Hinweis "TV-PREMIERE" ankündigte, die zwar erstmalig im Free-TV ausgestrahlt werden sollte, aber bereits zuvor im Pay-TV gezeigt wurden.
Da die zunächst angerufene Zivilkammer am Landgericht den Erlass der einstweiligen Verfügung ablehnte, legte der den Antrag stellende TV-Sender sofortige Beschwerde ein - dies mit Erfolg (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 07.02.2008 - 6 W 12/08).
Die konkreten Ankündigungen von Spielfilmen als "TV-Premiere" seien irreführend, weil der angesprochene Fernsehzuschauer der Täuschung erliegen werde, es handele sich um erstmals im Medium Fernsehen überhaupt und nicht nur um erstmals im frei empfangbaren Fernsehen, dem Free-TV, ausgestrahlte Filme.
Das angegriffene Verhalten der Antragsgegnerin stelle auch eine Wettbewerbshandlung i.S.d. §§ 5 Abs. 1, 3 UWG dar. Davon erfasst sei jede Handlung mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Dies sei hier der Fall; denn mit der Ankündigung zuvor schon im Pay-TV gesendeter Filme als "TV-PREMIERE" fördere die Antragsgegnerin sowohl ihren eigenen Absatzwettbewerb als auch unmittelbar den Wettbewerb der in Konkurrenz zu der Antragstellerin stehenden frei empfangbaren Fernsehsender.