Greift hier meine Rechtsschutzversicherung ein? Eine typische Frage, die sich Personen stellen, die ein Abmahnschreiben erhalten haben, bei dem sich der Abmahnende auf ein Recht aus den Bereichen des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Geschmacksmusterrechts bezieht. Nunmehr muss die Antwort nicht mehr zwingend NEIN lauten.
Denn es zeigt sich ein neues Versicherungskonzept am Markt, welches genau für diesen Fall einen Rechtsschutz bieten will. Eine Absicherung soll hierbei nicht nur für kleinere Unternehmen und Privatpersonen möglich sein, sondern auch für mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter.