Neuer Grundsatz zur Gebührenabwälzung
Nach dem bei eBay und PayPal geltenden Grundsatz zur Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung gilt, dass es verboten ist, zusätzlich zum Kaufpreis des Artikels und den Versandkosten weitere Gebühren und Provisionen vom Käufer einzufordern. Dies gilt insbesondere für eBay- als auch für PayPal-Gebühren.

Neu geregelt wurde nun, dass bei einer Zahlung mit PayPal auch keine weiteren Bedingungen gestellt werden dürfen - insbesondere ist es nun verboten:
  • mit PayPal bezahlte Artikel erst zu versenden, wenn die Zahlung des Käufers vom PayPal-Konto des Verkäufers auf dessen Bankkonto transferiert wurde 
  • persönliche Dokumente oder Daten vom Käufer anzufordern, wenn dieser mit PayPal bezahlen möchte, wie z.B. Kopien von Pass, Kreditkarte oder Kontoauszug.
Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang, dass auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) eindeutig verlangen, stets sog. Endpreise anzugeben. Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 PAngV die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind.
Permalink für diesen Artikel: http://blog.mein-recht-im-netz.de/354.aspx
 
 
Kategorie:    ePayment (14)    eBay, amazon & Co. (198)
RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Informationstechnologierecht Der Autor ist Partner in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen v.a. im gewerblichen Rechtsschutz einschließlich Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sowie im Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Sie haben Fragen oder Anmerkungen?
Nachricht senden
0 Kommentare bisher
 
RSS-FEED
Kalender
<Februar 2012>
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829