Mit Datum vom 11.04.2009 treten bisweilen Änderungen bei den bisher bestehenden Vorgaben zu Füllmengen von Lebensmitteln ein. Konnten bislang bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen, wie beispielsweise Milch, nur in bestimmten produktspezifisch festgelegten Füllmengen verkauft werden, fallen solche starren Regelungen mit der EU-konformen Änderung der Fertigpackungsverordnung nunmehr weg.
Betroffen sind hiervon beispielsweise Lebensmittel, wie etwa Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade. Bei anderen Lebensmittel, wie etwa Wein, Sekt und Spirituosen hingegen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
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