Änderung von Mengenvorgaben bei Lebensmitteln
Mit Datum vom 11.04.2009 treten bisweilen Änderungen bei den bisher bestehenden Vorgaben zu Füllmengen von Lebensmitteln ein. Konnten bislang bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen, wie beispielsweise Milch, nur in bestimmten produktspezifisch festgelegten Füllmengen verkauft werden, fallen solche starren Regelungen mit der EU-konformen Änderung der Fertigpackungsverordnung nunmehr weg.
 
Betroffen sind hiervon beispielsweise Lebensmittel, wie etwa Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade. Bei anderen Lebensmittel, wie etwa Wein, Sekt und Spirituosen hingegen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
 
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
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Kategorie:    Wettbewerbsrecht (177)
RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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