Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung
Der Erhalt von unerlaubten Werbeanrufen hat schon manchen zur Verzweiflung getrieben. Dem soll Einhalt geboten werden. Daher hat nun auch der Bundesrat dem neuen "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" zugestimmt.
 
So werden in Zukunft bei begangenen Verstößen die Strafkataloge mit Strafen von bis zu 50.000 Euro verschärft.
 
Zudem wird es sog. Call Centern versagt, mit unterdrückter Rufnummer Anrufe zu tätigen. Insbesondere sollen laut der Pressemitteilung des Bundesrates Verträge, welche im Rahmen einer unerlaubten Telfonwerbung geschlossen wurden, erst wirksam werden, wenn der Verbraucher den Vertagsschluss schriftlich bestätigt.
 
 
 
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RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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