Impressum - USt.Ident.-Nr / HR und Register-Nr.
Dass fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen können, dürfte mittlerweile bekannt sein. Laut einer jüngst ergangenen Entscheidung gilt dies u.a. auch im Fall des Fehlens der USt.-Ident.Nr. sowie den Angaben zum Handelsregister nebst Registernummer.
 
So führt das Gericht in der Entscheidung aus, dass die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-Ident.-Nr.) bzw. der Wirtschaftsidentifikationsnummer sowie die Angaben zum Handelsregister samt Registernummer erforderliche Angaben darstellen. Unterlässt der Unternehmer diese Angabe verhält er sich unlauter. Bei diesen Verstößen handelt es sich laut Ansicht des Gerichts auch nicht um sog. Bagatellverstöße (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.04.2009 - 4 U 213/08).
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RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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