
Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2009 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Die umstrittenen Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden daher neu geordnet.
Die Neuordnung führt zu mehr Rechtssicherheit. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, sollen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zog ein insgesamt positives Fazit:
"... Die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucher-verträgen - gerade auch im Internet - werden vereinheitlicht. Damit besteht bei Online-Käufen künftig mehr Rechtssicherheit. ..."
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31.10.2009 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz zum 11.06.2010 in Kraft.