Zur Versandkosten- und Garantieangabe
Immer weiter, immer weiter… unter diesem Motto könnte man die jüngst ergangene Entscheidung des LG Bochum zu einer wettbewerblichen Angelegenheit zweier konkurrierender Mitbewerber abhaken. Enthält diese Entscheidung doch Altbekanntes zur Angabe der Liefer- und Versandkosten, der Angabe „versicherter“ und „unversicherter“ Versand sowie zur Garantie (LG Bochum, Urt. v. 10.02.2009 - I-12 O 12/09).
 
Der Entscheidung des LG Bochum lag folgender Antrag des Antragstellers gegen den Antragsgegner zugrunde:

… zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform F Parfümerieartikel anzubieten und dabei

1. den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder

2. alternativ "versicherten" und "unversicherten" Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder

3. im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen:

"Garantie:
Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren."

Hierzu hat das Gericht kurz ausgeführt, dass nach seiner Ansicht die Anträge begründet sind.

Im Einzelnen:

In Bezug auf die Angabe der konkreten Höhe der Liefer- und Versandkosten konnte das Gericht nicht umhin das Vorliegen einer unlauteren geschäftlichen Handlung zu bejahen. Dies liegt darin begründet, dass der BGH bereits im Jahre 2007 entschieden hat, dass die geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite zu machen sind, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Im Hinblick auf die Angabe „versicherter“ bzw. „unversicherter“ Versand führt das Gericht wie folgt aus:

„Durch die ohne nähere Erläuterung aufgezeigte Möglichkeit des versicherten bzw. unversicherten Versands zu unterschiedlichen Preisen führt der Verfügungsbeklagte seine Kunden in die Irre (§ 5 UWG). Denn der Kunde wird davon ausgehen, der versicherte Versand, für den er einen höheren Betrag zu zahlen hat, brächte ihm Vorteile. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, da der Unternehmer allein das Risiko des Versandes (§§ 474, 447 BGB) zu tragen hat.“

Zur Angabe einer sog. „Echtheitsgarantie“ schließlich kommt das Gericht ebenfalls zur Bejahung einer spürbaren Beeinträchtigung i.S.d. UWG. Das Gericht führt hierzu Folgendes aus:

„Auch der Hinweis auf die Echtheit der Waren verstößt in der konkreten Verwendungsform gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verkäufen über F häufig um gefälschte Markenware geht. Dies ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer - wenn er nicht etwas anderes mitteilt - verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil. Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch nicht dann, wenn man die Echtheitsbestätigung als echte Garantie auffassen wollte. Denn dann läge ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 477 BGB vor, weil detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie fehlen.“

Permalink für diesen Artikel: http://blog.mein-recht-im-netz.de/490.aspx
 
 
Kategorie:    Wettbewerbsrecht (177)    eBay, amazon & Co. (198)
RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen?
Nachricht senden
0 Kommentare bisher
 
RSS-FEED
Kalender
<Februar 2012>
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829