DENIC ändert Domainrichtlinien
Die DENIC e.G. ändert ihre Domainrichtlinien und schafft damit Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend ab. Zugelassen werden künftig z. B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains.

Es entsteht eine Vielzahl neuer Registrierungsmöglichkeiten. Die Einführungsphase für die neuen Domains startet am 23.10.2009 um 9.00 Uhr (MESZ).

Interessenten können ihre Wunschdomain bei ihrem Internet Service Provider einreichen. Die DENIC e.G. vergibt die neuen Domains nach dem „First come – first served“-Prinzip. Das bedeutet, dass die Provider bis zum Start der Einführungsphase alle Kundenaufträge sammeln und sie mit dem Start der Einführungsphase elektronisch bei der DENIC e.G. einreichen. Den Zuschlag für eine Domain erhält derjenige Auftrag, der zuerst im Registrierungssystem der DENIC e.G. eingegangen ist. Dies gewährleistet ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich misst.

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Kategorie:    EDV-/IT-Recht (33)    Domainrecht (16)
RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Informationstechnologierecht Der Autor ist Partner in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen v.a. im gewerblichen Rechtsschutz einschließlich Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sowie im Informationstechnologierecht (IT-Recht).

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