EU: Mehr Rechte für Telefon- und Internetkunden
Bis Mitte des Jahres 2011 sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erweiterte Rechte für Telefon- und Internetkunden in nationales Recht umsetzen. Nach dem Ministerrat hat gestern auch das EU-Parlament dem Regelwerk zugestimmt. Die Änderungen sehen u.a. Minimalstandards für Bandbreiten, verschärfte Informationspflichten für Anbieter und einen Ausbau der Verbraucherrechte vor. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
 
Ausbau der Verbraucherrechte:
 
Internet- und Handynutzer innerhalb der EU sollen in Zukunft den Festnetz- oder Mobilfunkanbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei die bisherige Rufnummer mitnehmen können. Derzeit können solche Transfers bis zu acht Tage dauern - nach Angaben der EU-Kommission warten deutsche Verbraucher durchschnittlich fünf Tage auf ihren neuen Anschluss.
 
Telefonverträge dürfen zukünftig maximal für 24 Monate abgeschlossen werden, wobei Verbraucher jedoch auch die Möglichkeit erhalten sollen, Einjahresverträge abschließen zu können. Außerdem sollen die Verträge mehr Informationen erhalten, z.B. über Minimumstandards oder die Eintragung in Telefonbücher.
 
Informationspflichten für Anbieter:
 
Das beschlossene Gesetzespaket verschärft zudem die Informations-pflichten der Anbieter. Diese müssen die Verbraucher künftig vor der Vertragsunterzeichnung über ihr Leitungsnetz informieren. Hintergrund ist, dass dessen Qualität die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Dateien bzw. dem Surfen im Netz allgemein bestimmt. Zusätzlich sollen Kundendaten wie Namen, eMail-Adresse und Bankverbindungen besser geschützt werden. Anbieter werden daher verpflichtet, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen ("Datenpanne") die Behörden und vor allem den Kunden selbst zu benachrichtigen. Auch müssen die Anbieter bessere Vorkehrungen gegen Viren oder unerwünschte Werbemails ("SPAM-Mails") treffen.
 
Minimalstandards für Bandbreiten:
 
Beim Thema "Netz-Neutralität" einigte sich das EU-Parlament mit dem Ministerrat darauf, dass Netzbetreiber zwar künftig verschiedenen Anbieter unterschiedliche Bandbreiten zur Verfügung stellen können. Um jedoch einer Diskriminierung von Wettbewerbern der großen Telekommunikationsunternehmen vorzubeugen, soll es Minimalstandards geben.
 
Weitere Änderungen:
 
Wichtig für den Verbraucher ist die Änderung, dass bei Rechtsverstößen - wie z.B. bei Raubkopien - der Zugang zum Internet nur in einem "fairen und unabhängigen" Rechtsverfahren gesperrt werden darf. Mit anderen Worten: Internet-Sperren wie gerade für Raubkopierer sollen nur auf richterlichen Beschluss möglich sein, damit jede Einschränkung des Internet-Zugangs auch auf dem Rechtsweg überprüft werden kann. Allerdings sieht das Regelwerk Ausnahmen bei Terrorismus oder der Verbreitung von Kinderpornografie vor.
 
Weitere Verbesserungen sollen ein flächendeckender Zugang zur Notrufnummer 112 sowie eine Hotline für vermisste Kinder sein. Zudem soll die als lästig empfundene Suche nach Vorwahlnummern einfacher gestaltet werden, indem für alle EU-Länder die Entwicklung der einheitlichen Vorwahl "3883" vorangetrieben werden soll. Schließlich soll eine einheitliche Nummer für Diebstahlmeldungen von Mobilfunktelefonen eingeführt werden, um eine sofortige Sperrung der Karte zu bewirken.

Foto: © iStockphoto.com / Mark Gabrenya

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Kategorie:    Telekommunikationsrecht (16)
RA Dr. Jussi R. Mameghani

Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen vor allem im Bank- und Finanzrecht mitsamt Kreditsicherungsrecht. Er betreut zudem den Bereich EDV-/Computerrecht.

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