Der Ministerrat in Brüssel hat am 04.12.2009 Kernelemente für Reformen des europäischen Patentsystems angenommen. Die gebilligte Verordnung über das Gemeinschaftspatent soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Zudem soll ein einheitliches europäisches Patentgericht geschaffen werden.
Dazu erklärte Bundesjustizministerin: Dies ist ein guter Tag für die Innovation in Deutschland und Europa. Für die deutschen Unternehmen wird es künftig ein zügig erteiltes Patent geben, das in der ganzen EU gilt. Die EU beweist, dass es trotz unterschiedlicher Interessen gelingt, mit dem Schutz technischer Erfindungen den Binenmarkt zu stärken. Ein starkes Patentrecht ist ein Motor für Innovationen. Deutschland als "Patenteuropameister" wird davon am meisten profitieren.
Die Eckpunkte der Einigung:
- Die Minister billigten die Verordnung über das Gemeinschaftspatent, die jetzt zur weiteren Beratung ins Europäische Parlament geht. Diese Verordnung soll ermöglichen, dass Erfindungen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Der Beschluss der Minister enthält dazu Kriterien über die Verteilung der Patentgebühren auf die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der Patentämter.
- Außerdem sprachen sich die Minister dafür aus, ein einheitliches europäisches Patentgericht zu schaffen. Damit sollen die Durchsetzung von Patenten erleichtert und widersprüchliche Entscheidungen nationaler Gerichte künftig vermieden werden. Das europäische Patentgericht soll auf den bewährten nationalen Gerichtsstrukturen aufbauen und ortsnah zu den Verfahrensparteien arbeiten. Ein Berufungsgericht stellt die Einheitlichkeit der Patentrechtsprechung sicher. Über die Einzelheiten der Ausgestaltung der neuen Gerichtsstruktur muss im kommenden Jahr weiterverhandelt werden. Derzeit prüft der EuGH, ob der den Ministern vorliegende Text europarechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.