
Für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen sind Portale und Berichte über Tipps und Tricks zu Produkten aller Art längst zur Pflichtlektüre vor dem Kauf beim (Online-)Händler geworden. Die Stiftung Warentest betreibt dabei selbst das Portal "test.de" und störte sich an der Internetpräsenz "tests.de" eines anderen Betreibers - und verlor jetzt in der Berufung vor dem OLG Braunschweig.
Was war genau passiert?
Mit Urteil v. 22.12.2009 - 2 U 164/09 - hat das OLG Braunschweig entschieden, dass die Domain "tests.de" wieder betrieben werden darf.
Mit einer Unterlassungsverfügung wurden deren Betreibern durch das LG Braunschweig (Beschl. v. 06.05.2009 - 9 O 674/08) noch die Nutzung dieser Domain untersagt. Denn auf der Domian "tests.de" - einem redaktionell gestalteten Portal - wurden Berichterstattungen über Waren- und Dienstleistungstests, die von verschiedenen Unternehmungen und Stiftungen durchgeführt wurden, veröffentlicht.
Das LG Braunschweig erblickte aufgrund der täuschend ähnlich klingenden Website zu der von der Stiftung Warentest selbst betriebenen Website "test.de" einen Untersagungsanspruch.
Daraufhin mussten die Betreiber von "tests.de" ihr Portal vom Netz nehmen. In der Berufung vor dem OLG Braunschweig wurde nunmehr durch den 2. Zivilsenat im Ergebnis entschieden, dass es wohl kein Monopol auf "Test" geben wird. Dennoch ist zur Zeit der Betrieb der Domain "tests.de" noch offline gestellt.
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