Lieferung trotz Widerruf ist unlauter!
Manch Unternehmer mag sich denken, dass Verbraucher die Ware schon behalten werden, wenn sie diese erst einmal erhalten haben; dies auch dann, wenn der Unternehmer bereits die Widerrufserklärung erhalten und bestätigt hat. Dass ein solches Vorgehen für Unternehmer nicht risikofrei ist, ist nun einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des OLG Koblenz zu entnehmen.
 
Das Gericht hat ein solches Vorgehen eines Unternehmers als wettbewerbswidrig eingestuft (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 17.06.2009 - 9 U 20/09). Dies hat der zuständige Senat damit begründet, dass das Verhalten des Unternehmers sowohl das Tatbestandsmerkmal der unerwünschten Werbung wie auch der unbestellt zugesandten Ware erfüllt.
 
Hieraus ergibt sich – laut Gericht – demnach, dass eine Lieferung von Ware, obwohl der Besteller zuvor fristgemäß durch Widerruf Abstand von seinem Kauf genommen hat, eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt.
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RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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