Seit dem 01.03.2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht; für Anrufe aus einem Mobilfunknetz zu einer 0180er-Rufnummer fallen jetzt maximal noch 42 Cent pro Minute an.
Ab sofort besteht für Anbieter einer 0180er-Rufnummer die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer solchen Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunk-Höchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht - anders als bisher - nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste". Entscheidende Vorschrift ist im Übrigen § 66 a TKG, der in seiner neuen Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Änderung des TKG und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln mit Wirkung v. 01.03.2010 wie folgt lautet:
"Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunfts-dienste, Massenverkehrsdienste, Service-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen. Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben. Abweichend hiervon ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen. Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Bei Datendiensten ist zusätzlich, soweit möglich, der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben, es sei denn, die Menge der zu übermittelnden Daten hat keine Auswirkung auf die Höhe des Preises für den Endnutzer."
Die genauen Preise im Rufnummernbereich 0180 ab dem 01.03.2010 lassen sich der folgenden Aufstellung entnehmen:
- (0)180-1: 3,9 Ct/Min. für Anrufe aus den Festnetzen
(0)180-1: 42 Ct/Min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen
- (0)180-2: 6 Ct/Anruf für Anrufe aus den Festnetzen
(0)180-2: 42 Ct/Min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen
- (0)180-3: 9 Ct/Min. für Anrufe aus den Festnetzen
(0)180-3: 42 Ct/Min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen
- (0)180-4: 20 Ct/Anruf für Anrufe aus den Festnetzen
(0)180-4: 42 Ct/Min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen
- (0)180-5: 14 Ct/Min. für Anrufe aus den Festnetzen
(0)180-5: 42 Ct/Min. für Anrufe aus Mobilfunknetzen
Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde hatte nach Verabschiedung des neuen TKG eine Anhörung durchgeführt, um von den Netzbetreibern Stellungnahmen einzuholen, wie die Abrechnung erfolgen soll - Bepreisung pro Minute oder per Anruf. Es stellte sich heraus, dass sich die Mobilfunknetzbetreiber mehrheitlich für eine minütliche Abrechnung aussprachen.
Ab März 2010 besteht nun also die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht nicht mehr aus. Eine Preisangabe für die Bewerbung oder das Angebot einer 0180er-Rufnummer in den Rufnummernbereichen 0180-1, 0180-3 und 0180-5 lautet ab dem 01.03.2010 beispielsweise:
"Festnetzpreis ... ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min"
Für die Rufnummernbereiche 0180-2 und 0180-4 wäre eine mögliche Preisangabengestaltung ab dem 01.03.2010 dementsprechend:
"Festnetzpreis ... ct/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min"