Weiße Ware und Werbung mit Energieeffizienz
Das LG Freiburg hat auf Anstoß der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass ein bekannter Elektro- und Elektronikhändler sog. weiße Ware der Energieeffizienzklasse A+ nicht mit der Aussage „sehr sparsam im Verbrauch“ bewerben darf.
 
Dies wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg und letztlich auch vom Gericht damit begründet, dass die Energieeffizienzskala bei Kühlgeräten von G (=hoher Stromverbrauch) bis A++ (=niedriger Verbrauch) reiche  (vgl. LG Freiburg, Urt. v. 12.07.2010 - 12 O 37/10). Insoweit lägen Erfahrungssätze vor, wonach Geräte der Klasse A nach heutigem Stand der Technik schon nicht mehr zu einem der vorderen Plätze in Sachen Stromverbrauch bzw. Energieeffizienz führen würden. Selbst Geräte der Klasse A+ würden - laut Verbraucherzentrale - beim Stromverbrauch - je nach konkretem Verbrauch - lediglich leicht über- oder leicht unterdurchschnittlich abschneiden und könnten daher nicht mehr zu den technischen Spitzenreitern gezählt werden. Dem schloss sich das Gericht an.
 
Es bleibt abzuwarten, ob der Elektro- und Elektronikhändler gegen diese Entscheidung vorgeht; wir werden Sie informieren.
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Kategorie:    Wettbewerbsrecht (177)    eBay, amazon & Co. (198)
RA Martin M. Jackowski, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Der Autor ist Mitarbeiter in der auf das Online-Recht spezialisierten Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechts-anwälte. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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