Laut einer Mitteilung von Google wird das Unternehmen den Dienst "Street View" bis Ende 2010 für die 20 größten Städte Deutschlands einzuführen. Die 20 Städte sind: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.
Zusätzlich zu der weltweit umgesetzten automatischen Unkenntlich-machung von Gesichtern und Nummernschildern auf Street View-Bildern stellt Google in Deutschland als neue Funktion vor, dass Mieter und Eigentümer beantragen können, ihr Haus vor der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich machen zu lassen. Diese Funktion soll ab nächster Woche für einen Zeitraum von nur 4 Wochen auf www.google.de/streetview bereitstehen. Im Anschluss wird die Online-Funktion geschlossen.
Laut Google können Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, auch nach Ablauf der 4-wöchigen Frist weiterhin eingereicht werden. Anträge, die bereits in der Vergangenheit bei Google eingegangen sind, würden umgesetzt, ohne dass der Antragssteller die Funktion nutzen muss. Darüber hinaus sei es möglich, abzuwarten, bis Street View in Google Maps verfügbar ist, und dann durch ein einfaches Reporting Tool ggfs. die Unkenntlichmachung eines Bildes einzufordern.
Street View steht zurzeit in 23 Ländern weltweit zur Verfügung, darunter auch in 12 europäischen Ländern. Sobald die Bilder für Deutschland online verfügbar sind, können auch deutsche Unternehmen jeglicher Größe die Technologie kostenlos nutzen, indem sie Google Maps in ihre Webseiten einbetten.
Ein Widerspruch gegen die angekündigte Veröffentlichung des Bildmaterials via Google Street-View kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen - und zwar via eMail, per Post an die Anschrift von Google in Hamburg (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19 in 20354 Hamburg) oder über ein Formular im Internet, das allerdings erst nächste Woche freigeschalten werden soll.
Musterschreiben für einen Widerspruch durch Eigentümer oder Mieter wurden in der Zwischenzeit von der Verbraucherzentrale NRW wie auch durch das zuständige Bundesministerium entworfen und zum Download bereitgestellt.