Viele Online-Händler stellen ihre Produkte und Dienstleistungen über das Affiliate-System zur Verfügung und ermöglichen den angeschlossenen Vertriebspartnern die Vermarktung der Güter über ihre Websites, um den "traffic" auf ihre eigene Website zu erhöhen. Denn was nutzt die beste Aufmachung, wenn niemand danach sucht. Der BGH hat zu der Frage entschieden, ob und inwieweit ein Unternehmen für die Rechtsverletzungen seiner "Affiliates" (Werbepartner) haftet, wenn diese durch die rechtswidrige Verwendung von Metatags und Werbetexte fremde Kennzeichenrechte verletzen.
Mehrfach schon waren Affiliate-Programme Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In den meisten Fällen geht es um die Frage, ob der Advertiser (Merchant) für Rechtsverletzungen seiner Publisher (Affiliates) haftbar gemacht werden kann.