Der I. Zivilsenat des BGH hat jüngst entschieden, dass die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer Adwords-Anzeige des Suchmaschinenbetreibers Google dann nicht irreführend ist, wenn der Werbende sodann in seinen unmittelbar auf seiner Website folgenden Ausführungen die erläuternden Einschränkungen aufführt (
BGH, Urt. v. 12.05.2011 – I ZR 119/10 – „Innerhalb 24 Stunden“).
Im vorliegenden Sachverhalt war es so, dass eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden den Einschränkungen unterlag, dass der Kunde bis 16:45 Uhr bestellt hatte und zudem nur eine Lieferung von Montag-Samstag, also nicht am Sonntag, erfolgte.
Der BGH sieht in diesen – erst auf der Website des Werbenden – getätigten Einschränkungen keine irreführende Werbung. Begründet wird dies vom BGH damit, dass die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, sich im Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.