Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
In der Registrierung eines fremden Namens als Domain kann eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namenrechts der-jenigen vorliegen, die diesen bürgerlichen Namen tragen. Das gilt aber dann nicht, wenn sich hinter der Domain nicht nur ein bürgerlicher Name, sondern gleichzeitig auch ein Gattungsbegriff verbirgt. Diese Grundsätze hat das OLG München in einer aktuellen Entscheidung zur Zulässigkeit der Domain "sonntag.de" nochmals herausgearbeitet. ...
Autor: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung ausgeurteilt, dass einem Domaininhaber die Berufung auf die Rechte aus der Registrierung einer Domain wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen ist, wenn diesem nachgewiesen werden kann, dass er sich den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht hat registrieren lassen, sich diesen vom Inhaber eines Namensrechts abkaufen zu lassen. ...
Autor: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
Das LG Köln hatte nun darüber zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer markenrechtlich durch Eintragung mit Datum v. 06.10.2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützten Wortmarke „Joe Snyder“ gegenüber einem Dritten, der dieses Zeichen bereits vor diesem Zeitpunkt unter verschiedenen „Joe Snyder“ - Domains – so „joesnyder.de“ – nutzt, in dem er über diese Domains Produkte dieser Marke vertreibt. …
Autor: RA Dr. Jussi R. Mameghani

Für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen sind Portale und Berichte über Tipps und Tricks zu Produkten aller Art längst zur Pflichtlektüre vor dem Kauf beim (Online-)Händler geworden. Die Stiftung Warentest betreibt dabei selbst das Portal "test.de" und störte sich an der Internetpräsenz "tests.de" eines anderen Betreibers - und verlor jetzt in der Berufung vor dem OLG Braunschweig. ...
Autor: RA Martin M. Jackowski, LL.M.
Wir berichteten bereits hier im Weblog darüber, dass die DENIC e.G. ihre Domainrichtlinien geändert und damit Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von ".de" weitgehend abgeschafft hat. Durch diesen Umstand werden künftig z.B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zugelassen. Das LG Frankfurt/M. hat zu der Thematik „Zweibuchstaben-Domain“ nun entschieden, dass die Registrierung eines Zweibuchstaben-Domainnamens, welcher aus der Abkürzung eines Autokennzeichens besteht, nicht möglich ist. ...