Wir berichteten bereits hier im Weblog darüber, dass die DENIC e.G. ihre Domainrichtlinien geändert und damit Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von ".de" weitgehend abgeschafft hat. Durch diesen Umstand werden künftig z.B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zugelassen. Das LG Frankfurt/M. hat zu der Thematik „Zweibuchstaben-Domain“ nun entschieden, dass die Registrierung eines Zweibuchstaben-Domainnamens, welcher aus der Abkürzung eines Autokennzeichens besteht, nicht möglich ist. ...
Laut einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde diesem eine größere Anzahl Datensätze übergeben. Eine erste Sichtung und Überprüfung ergab, dass es sich dabei um über 100.000 Datensätze aus dem Netzwerk SchülerVZ handelt. Besonders brisant: Enthalten sind sensible personenbezogene Daten auch von solchen Teilnehmern, die ihre Daten in dem Netzwerk nur für Freunde sichtbar eingestellt haben. Eine nicht näher bekannte Person hatte dem Internetblog netzpolitik.org die Datensätze zukommen lassen. Diese Daten wurden an den vzbv weitergereicht. ...
Die DENIC e.G. ändert ihre Domainrichtlinien und schafft damit Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend ab. Zugelassen werden künftig z. B. auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. ...

Erneut hat ein Gericht sich mit der umstrittenen Frage beschäftigt, ob die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rundfunkgebühren für internetfähige, beruflich genutzte PCs erheben darf. Das VG Schleswig schloss sich der Ansicht an, dass PCs zwar grundsätzlich neuartige Rundfunkgeräte darstellen können und in diesem Fall die Gebührenpflicht ausgelöst werde; die Richter machten die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung aber u.a. von der Ausstattung des PCs abhängig. ...

Die Frage, ob eine urheberrechtliche Erschöpfung auch bei online zugespielten Programmen und insbesondere bei sog. Volumenlizenzen eintritt, wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt. Das OLG Frankfurt/M. hat sich nunmehr dazu geäußert und sich der Auffassung angeschlossen, derzufolge sich das urheberrechtliche Verbreitungsrecht immer nur an Werkstücken und nicht an Rechten erschöpft. ...