
Am 04.08.2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können dann - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert. ...
Das OLG Köln hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass eine vorformulierte Klausel bezüglich einer Einverständniserklärung des Kunden zum Erhalt von Werbung unwirksam ist. ...
Wer eine Werbekampagne startet, um über diese Verbraucher zu erreichen, die dann telefonisch beworben werden sollen, ist gut beraten, sich vorab rechtlichen Rat einzuholen. Dass nämlich an die Einwilligung der Verbraucher gewisse Voraussetzungen zu knüpfen sind, hat das OLG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. ...

Wer kennt das nicht? Ungebetene Anrufer behelligen einen mit allen möglichen Angeboten in Sachen Telekommunikation, Geldanlagen oder Versandhandel. Diesen mitunter penetranten "Werbe-Klingel-Terror" braucht der Verbraucher aber nicht hinzunehmen. Er kann sich vielmehr effektiv zur Wehr setzen, wie eine Entscheidung des LG Coburg belegt. ...

In einem Rechtsstreit mit der Gewerkschaft ver.di tauchte die Frage auf, ob sich eine tarifzuständige Gewerkschaft an Arbeitnehmer über deren betriebliche eMail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden darf, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der eMail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied letztlich zugunsten der Gewerkschaft. ...