Autor: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
Die Frage der (Mit-) Haftung eines Merchants für die von seinem Affiliate begangenen Rechtsverletzungen ist in der Rechtsprechung umstritten und bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Die Richter am LG Potsdam haben nun entschieden, dass ein Merchant für unlautere Wettbewerbshandlungen seines Affiliate auch dann haftet, wenn er diesen innerhalb der AGB seines Partnerprogrammes ausdrücklich dazu veranlasst, die Rechte Dritter einzuhalten. ...