
Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung zum Preisangabenrecht im Internetvertrieb fort und präzisiert die Vorgaben der Versandkostenangabe im Online-Shop. In der gleichen Entscheidung nahmen die Bundesrichter auch zur Werbung mit Testergebnissen Stellung, wenn der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. ...