06.02.2010
Autor: RA Dr. Jussi R. Mameghani
 
Nach der ersatzlosen Abschaffung der ZugabeVO ist die kostenlose Abgabe einer Ware oder Leistung mit dem Kauf einer Ware grundsätzlich zulässig. Unternehmer bewerben ihre Artikel daher gerne im Rahmen des effektiven Marketing mit Zugaben. Für den Print-Bereich entschied der BGH, dass der Zusatz "solange der Vorrat reicht" regelmäßig keine unlautere Werbemaßnahme darstellt. ...
Kategorie:    Wettbewerbsrecht (145)