
Die neue Musterbelehrung des Bundesjustiz-ministeriums zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ist gerichtlich bislang noch nicht angeriffen worden. Seit dem 01.10.2008 ist das alte Belehrungsmuster nicht mehr zu verwenden. Und wer am neuen Muster an entscheidender Stelle kürzt, begehe keinen Bagatellverstoß - so das LG Frankurt am Main. Moniert wurde eine nach Ansicht des Gerichts zu ungenaue Formulierung zum Fristbeginn des Widerrufsrechts.

Der BGH hat die Rabattaktion der Baumarktkette Praktiker mit deren bekannten Slogan "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung" als irreführende Werbung eingestuft und für wettbewerbswidrig befunden. Grund: Eine Woche vor der Aktion wurden wenige Artikel aus dem Sortiment billiger beworben. Praktiker selbst sprach von einer Bagatelle.

Das Sampeln von Musik gehört seit Anfang der 80er Jahre zum Musikalltag. Dabei werden Teile eines Songs aus einem Lied herausgenommen und mit anderen Samples oder neu aufgenommenen Tönen zu einem neuen Song zusammengesetzt. Ist dies rechtlich zulässig? Der BGH erleichtert nunmehr das "Zitieren" von Musik. Die Popmusik bleibt damit rechtlich aber wohl weiterhin eine Grauzone.
Es hat sich schon längst herumgesprochen: Unternehmer treffen im eCommerce sowohl vorvertraglich als auch in der Kaufabwicklung eine Reihe von Informations- und Belehrungspflichten. Doch wer gilt in der Rechtsprechung z.B. bei eBay-Verkäufen noch als Privatverkäufer und wer schon als Unternehmer? Eine Bestandsaufnahme.

Die Frage, ob eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt, beschäftigt sowohl Abgemahnte und Gerichte. Und wenn der Eindruck erweckt wird, dies sei der Fall, stellt sich nicht selten die prozessuale Frage des Nachweises. Das KG Berlin nahm in 2 Beschlüssen zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis des Missbrauchs Stellung.