Wir bieten Ihnen einen RSS-Feed im Format RSS 2.0 zum Abonnieren an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich über den Microblogging-Dienst TWITTER zu Neuigkeiten aus dem Blog von MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE zu informieren.
Was ist eigentlich RSS?
RSS ist ein plattformunabhängiges XML-basiertes Format und wurde entwickelt, um Nachrichten und andere Web-Inhalte unkompliziert auszutauschen. Die Abkürzung RSS steht dabei für: Really Simple Syndication.
Zum Lesen der RSS-Feeds gibt es verschiedene kostenfreie und kommerzielle RSS-Leseprogramme, die sog. Feedreader. Diese Programme stellen Ihnen die Überschriften und Kurztexte der neuesten Inhalte aus dem Blog zur Verfügung. Über Hyperlinks werden Sie dann zu den Volltexten unter blog.mein-recht-im-netz.de geführt. So haben Sie die Aktualisierungen unseres Blog jederzeit im Überblick.
Wie wird ein RSS-Feed abonniert?
Zum Abonnieren des Newsfeed müssen Sie nur die Adresse des RSS-Feeds in ihren Feedreader kopieren. Klicken Sie hierzu mit der rechten Maustaste auf den Link
hier. In dem dann erscheinenden Kontextmenü gehen Sie auf <Verknüpfung kopieren>. Dadurch haben Sie die Adresse kopiert.
Und so funktioniert es!
Sobald Sie sich für einen Feedreader entschieden und ihn installiert haben, können Sie ein RSS-Feed abonnieren. Jeder Feed hat eine eigene Adresse, ähnlich der einer Internetseite. Für unseren RSS-Feed lautet die Adresse:
http://blog.mein-recht-im-netz.de/Rss.ashx
Diese Adresse tragen Sie in Ihren RSS-Reader ein. Dazu fügen Sie in Ihrem RSS-Reader die obige Adresse an der entsprechenden Stelle ein. Fertig! Sie haben nun den Feed abonniert und sehen ihn in Ihrer Übersicht.
Die Beiträge aus dem Blog von MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE finden sich auch auf der Website von JuraBlogs. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen sämtlich von den Autoren der dort teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed, den die Blogbetreiber bei sich implementieren, eingespeist.
Sämtliche Meldungen aus dem Blog von MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE finden sich auch über TWITTER. Dort finden sich auch noch weitere top-aktuelle Tweets zum Online-Recht.
Wie kann ich den Newsletter abonnieren?
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